Sie haben die Wahl

Wahlarzt

Allgemeines

Unsere Gesundheit ist das kostbarste Gut, worüber wir verfügen. Deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig eine Ärztin/einen Arzt Ihres Vertrauens aufzusuchen.

Im öffentlichen Gesundheitswesen spielen Wahlärztinnen und Wahlärzte eine immer größere Rolle.

Kurzfristige Terminvergaben und geringe Wartezeiten sind zwei der vielen Vorteile.

Erläuterungen

Kein Vertrag mit einer Krankenkasse.
Wahlärztinnen und Wahlärzte haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Somit agiert jede/jeder als selbstständige/r Unternehmerin/Unternehmer.

Honorierung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Ihre Wahlärztin/Ihr Wahlarzt verrechnet das vereinbarte Honorar. Sie haben die Möglichkeit, eine Kostenrückerstattung bei Ihrer Sozialversicherung zu beantragen.

Wahlärztin/Wahlarzt aller Kassen.
Dieser Begriff darf nicht falsch verstanden werden. Er drückt aus, dass Sie bei allen Krankenkassen die Möglichkeit einer Rückerstattung haben.

Wahlärztin/Wahlarzt = Privatärztin/Privatarzt?
Nein, das stimmt nicht. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie bei einer Privatärztin/Privatarzt kein Recht auf eine Kostenrückerstattung haben. Das ist der Fall, wenn gleichzeitig eine Ordination mit Kassenvertrag besteht.

Wahlarztrezepte
können wie Kassenrezepte in der Apotheke eingelöst werden.

Vorteile

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und den Arztbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten, nehmen sich Wahlärztinnen und Wahlärzte viel Zeit für ihre Patientinnen und Patienten.

Der Faktor Zeit
Krankenkassen honorieren überwiegend Leistungen, nicht jedoch die Zeit, in der sich eine Ärztin/ein Arzt mit Ihnen befasst! Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag sind also dazu gezwungen, mit der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit streng Haus zu halten.

Für Wahlärztinnen und Wahlärzte gilt diese Einschränkung NICHT.
Im Gegenteil: Viele Wahlärztinnen und Wahlärzte sehen in ihrem Honorar viel mehr eine Honorierung des Faktors Zeit.

Der Faktor Zeit ermöglicht:

 

  • individuelle Betreuung
  • umfassende Diagnosemöglichkeiten
  • geringe Wartezeiten
  • ausreichend Zeit, um auf alle Fragen einzugehen, um zuzuhören und für Erklärungen

 

 

1.

Bezahlung der Honorarnote

Zunächst wird die gesamte Honorarnote an die Wahlärztin/den Wahlarzt bezahlt.

2.

Weiterleitung der Unterlagen

Folgende Unterlagen können Sie innerhalb von 42 Monaten bei Ihrer Sozialversicherung einreichen:

  • Ihre bezahlte Originalhonorarnote mit Ihren Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) sowie die Diagnose und detaillierte Angaben über die erbrachten medizinischen Leistungen
  • Zahlungsnachweis (Saldierungsvermerk, Vermerk auf der Honorarnote, Bankomat-Beleg)

3.

Erhalt der Rückerstattung

Ein Teil der angefallenen Kosten wird von der Krankenkasse rückerstattet und auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich hierbei um 80% der dem Leistungskatalog der jeweiligen Kasse entsprechenden Tarife.

1.

Bezahlung der Honorarnote

Zunächst wird die gesamte Honorarnote an die Wahlärztin/den Wahlarzt bezahlt.

2.

Weiterleitung der Unterlagen

Folgende Unterlagen können Sie innerhalb von 42 Monaten bei Ihrer Sozialversicherung einreichen:

  • Ihre bezahlte Originalhonorarnote mit Ihren Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) sowie die Diagnose und detaillierte Angaben über die erbrachten medizinischen Leistungen
  • Zahlungsnachweis (Saldierungsvermerk, Vermerk auf der Honorarnote, Bankomat-Beleg)

3.

Erhalt der Rückerstattung

Ein Teil der angefallenen Kosten wird von der Krankenkasse rückerstattet und auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich hierbei um 80% der dem Leistungskatalog der jeweiligen Kasse entsprechenden Tarife.

Jetzt Anrufen!

Wir beantworten all Ihre Fragen

+43 650 7786077

Button_logo

Jetzt Anrufen!

Wir beantworten all Ihre Fragen